Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Er regelt Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub verbindlich für die betroffenen Beschäftigten. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).
Für die Lohnabrechnung ist ein Tarifvertrag relevant, sobald ein Unternehmen tarifgebunden ist. Denn dann gelten die vereinbarten Konditionen unmittelbar für alle betroffenen Arbeitsverhältnisse.
Die beiden Grundtypen
Flächentarifvertrag
Dieser Vertrag gilt branchen- oder regionsweit. Eine Gewerkschaft verhandelt ihn mit einem Arbeitgeberverband, dem mehrere Unternehmen angehören. Beispiele sind die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie oder des öffentlichen Dienstes.
Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag)
Dieser Vertrag gilt nur für ein einzelnes Unternehmen. Eine Gewerkschaft verhandelt ihn direkt mit diesem Arbeitgeber, ohne einen Verband dazwischen. Firmentarifverträge kommen häufig bei größeren, einzeln verhandlungsstarken Unternehmen vor.
Wann ein Tarifvertrag gilt
Die Tarifbindung entsteht auf zwei Wegen:
- Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband: Ist das Unternehmen Mitglied im tarifschließenden Verband, gilt der Tarifvertrag automatisch für alle gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden
- Allgemeinverbindlicherklärung: Das Bundesministerium für Arbeit kann einen Tarifvertrag für eine gesamte Branche verbindlich erklären – dann gilt er auch für nicht organisierte Unternehmen
Ohne diese beiden Wege können Unternehmen einzelne Tarifregelungen dennoch freiwillig übernehmen, indem sie im Arbeitsvertrag darauf verweisen.
Was ein Tarifvertrag typischerweise regelt
- Entgelttarifvertrag: legt Gehaltsstufen und Lohngruppen fest
- Manteltarifvertrag: regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen
- Sonderregelungen: etwa Zuschläge, Zusatzurlaub oder betriebliche Altersvorsorge
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Gilt ein Tarifvertrag, orientiert sich die Gehaltsberechnung an den tariflich festgelegten Lohngruppen statt an individuell verhandelten Gehältern. Tarifliche Erhöhungen wirken sich dann automatisch auf alle betroffenen Mitarbeitenden aus, sobald sie in Kraft treten. Die Lohnabrechnung muss diese Änderungen fristgerecht umsetzen.
Relevanz für Startups und KMU
Die meisten jungen Unternehmen sind zunächst nicht tarifgebunden und verhandeln Gehälter individuell. Das kann sich jedoch ändern, etwa bei einer Übernahme durch ein tarifgebundenes Unternehmen oder beim Eintritt in einen Arbeitgeberverband. HR sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob eine Tarifbindung besteht oder absehbar ist.
Praxistipp: Prüft bei Fusionen, Übernahmen oder dem Eintritt in einen Branchenverband immer, ob dadurch eine neue Tarifbindung entsteht. Diese kann bestehende Gehaltsstrukturen grundlegend verändern.
Häufige Fehlerquellen
- Übersehene Tarifbindung nach einer Unternehmensübernahme oder Verbandsmitgliedschaft
- Verspätete Umsetzung tariflicher Erhöhungen in der laufenden Lohnabrechnung
- Verwechslung von Flächentarifvertrag und Firmentarifvertrag, obwohl beide unterschiedlich zustande kommen
Kurz zusammengefasst
Ein Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen verbindlich zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber. Er gilt entweder branchenweit als Flächentarifvertrag oder unternehmensspezifisch als Firmentarifvertrag. Für HR zählt vor allem, die eigene Tarifbindung im Blick zu behalten und tarifliche Änderungen rechtzeitig in der Lohnabrechnung umzusetzen.
Verwandte Begriffe: Arbeitnehmerbrutto, Bruttolohn