Pfändungsfreigrenzen

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Inhaltsangabe:

Aktuelle Werte (Stand: 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027)

KennzahlBetrag
Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 €
Erhöhung für die 1. unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 €
Erhöhung je weiterer Person (2. bis 5.)+ 332,83 €
Grenze der Vollpfändung (darüber ist alles pfändbar)4.866,30 €

Wie sich die Pfändungsfreigrenze berechnet

Wo die Freigrenzen abgelesen werden

Abgrenzung zum P-Konto

Relevanz für Startups und KMU

Häufige Fehlerquellen

Kurz zusammengefasst