Die Insolvenzgeldumlage ist ein Pflichtbeitrag, den alle Arbeitgeber in Deutschland zahlen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Mitarbeitende erhalten, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird und den Lohn nicht mehr zahlen kann. Die Umlage wird auch U3 genannt – nach dem Umlageverfahren, zu dem auch U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) gehören.
Für die Lohnabrechnung ist die Insolvenzgeldumlage relevant, weil sie automatisch bei jeder Gehaltsabrechnung berechnet und zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt wird.
Wer die Umlage zahlt
Die Insolvenzgeldumlage tragen ausschließlich Arbeitgeber. Mitarbeitende beteiligen sich nicht daran – anders als etwa bei der Kranken- oder Rentenversicherung. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche, mit wenigen Ausnahmen für bestimmte öffentliche Arbeitgeber.
Wie sich die Umlage berechnet
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
Insolvenzgeldumlage = Bruttolohnsumme × Umlagesatz
Der Umlagesatz wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt und richtet sich nach der Höhe der im Vorjahr tatsächlich ausgezahlten Insolvenzgeldleistungen. Für 2026 liegt der Satz bei 0,15 % der Bruttolohnsumme.
Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttolohnsumme von 50.000 € im Unternehmen ergibt sich eine Insolvenzgeldumlage von 75 € pro Monat.
Was Insolvenzgeld überhaupt leistet
Wird ein Unternehmen insolvent, zahlt die Bundesagentur für Arbeit betroffenen Mitarbeitenden das ausstehende Nettogehalt der letzten drei Monate vor der Insolvenz. Das schützt Beschäftigte davor, bei einer Unternehmenspleite ganz ohne Einkommen dazustehen.
Ablauf in der Lohnabrechnung
- Ermittlung der monatlichen Bruttolohnsumme des Unternehmens
- Anwendung des aktuellen Umlagesatzes
- Automatische Berechnung durch die Lohnabrechnungssoftware, meist zusammen mit U1 und U2
- Abführung an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle
Relevanz für Startups und KMU
Die Insolvenzgeldumlage ist ein kleiner, aber fester Bestandteil der Lohnnebenkosten. Bei der Personalkostenplanung wird sie oft übersehen, da der Satz mit 0,15 % vergleichsweise gering ausfällt. In Summe über alle Mitarbeitenden macht sie dennoch einen relevanten Teil der monatlichen Abgaben aus.
Praxistipp: Prüft zu Jahresbeginn, ob eure Lohnabrechnungssoftware den aktuellen Umlagesatz automatisch übernommen hat – der Satz ändert sich jährlich zum 1. Januar.
Häufige Fehlerquellen
- Veralteter Umlagesatz nach dem Jahreswechsel
- Fehlende Berücksichtigung in der internen Kostenplanung neuer Stellen
- Verwechslung mit U1 oder U2, die andere Zwecke erfüllen und eigene Sätze haben
Kurz zusammengefasst
Die Insolvenzgeldumlage ist ein Pflichtbeitrag, den ausschließlich Arbeitgeber zahlen. Sie finanziert das Insolvenzgeld für Mitarbeitende bei einer Unternehmensinsolvenz. Für HR zählt vor allem: den aktuellen Umlagesatz jährlich prüfen und in der Kostenplanung berücksichtigen.
Verwandte Begriffe: Arbeitgeberbrutto, Sozialversicherungsbeiträge