Ein Unternehmen hatte keine einheitlichen Abläufe für Sachzuwendungen an Mitarbeitende. Gutscheine, kleine Aufmerksamkeiten und steuerpflichtige Vorteile wurden uneinheitlich erfasst, teilweise gar nicht pauschal versteuert. In der Lohnsteueraußenprüfung führte das zu Rückfragen, Nachberechnungen und zusätzlichem Aufwand für die Verwaltung.
Wir haben alle bestehenden Fälle geprüft, klare Regeln für die Erfassung von Sachzuwendungen eingeführt und die pauschale Versteuerung sauber in den monatlichen Prozess integriert. Durch feste Verantwortlichkeiten und eindeutige Abläufe werden steuerliche Sonderfälle zuverlässig erkannt und korrekt behandelt.
Die Sachzuwendungen sind heute vollständig dokumentiert, korrekt pauschal versteuert und prüfungssicher abgewickelt. Rückfragen in der Lohnsteueraußenprüfung bleiben aus, und das Unternehmen spart jeden Monat Zeit, die zuvor in Klärungen und Nacharbeiten gebunden war.
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