Ein Unternehmen hatte keine einheitlichen Abläufe für Sachzuwendungen an Mitarbeitende. Gutscheine, kleine Aufmerksamkeiten und steuerpflichtige Vorteile wurden uneinheitlich erfasst, teilweise gar nicht pauschal versteuert. In der Lohnsteueraußenprüfung führte das zu Rückfragen, Nachberechnungen und zusätzlichem Aufwand für die Verwaltung.