Eine Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen einer bestimmten Branche. Sie versichert Mitarbeitende gegen die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten – und zwar vollständig auf Kosten des Arbeitgebers, ohne Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Anders als bei den vier klassischen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gibt es bei der Berufsgenossenschaft keinen einheitlichen Beitragssatz – die Höhe hängt stark von der Branche und dem individuellen Unfallrisiko ab.
Aufgaben der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften erfüllen mehrere zentrale Funktionen:
- Prävention: Beratung und Kontrolle zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb
- Rehabilitation: Medizinische und berufliche Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall
- Entschädigung: Zahlung von Verletztengeld, Renten oder Hinterbliebenenleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Im Gegenzug für diese Absicherung sind Arbeitgeber grundsätzlich von der zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle befreit, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
Mitgliedschaft und Anmeldung
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine Wahlmöglichkeit: Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, richtet sich nach der Art des Unternehmensgegenstands, nicht nach eigener Präferenz.
Wichtig für neu gegründete Unternehmen: Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen – unabhängig davon, ob bereits Mitarbeitende beschäftigt werden.
Wie sich der Beitrag berechnet
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Bruttolohnsumme aller Beschäftigten im Unternehmen
- Gefahrklasse, die das branchenspezifische Unfallrisiko widerspiegelt (z.B. liegt sie in einem Bürobetrieb deutlich niedriger als im Baugewerbe)
- Umlagesatz, den die jeweilige Berufsgenossenschaft jährlich festlegt
Die Beiträge werden im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben, meist auf Basis einer jährlichen Lohnnachweismeldung, die der Arbeitgeber aktiv einreichen muss.
Relevanz für Startups und KMU
Für die Personalkostenplanung ist der Berufsgenossenschaftsbeitrag ein Bestandteil des Arbeitgeberbruttos, der leicht übersehen wird, da er anders als die klassischen Sozialversicherungsbeiträge nicht monatlich, sondern nachträglich für das gesamte Jahr abgerechnet wird. Gerade neu gegründete Unternehmen unterschätzen häufig, dass eine Anmeldepflicht auch dann besteht, wenn zunächst nur eine Gründerin oder ein Gründer im Unternehmen tätig ist.
Praxistipp: Meldet euch unmittelbar nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, auch wenn noch keine Mitarbeitenden eingestellt wurden – die Anmeldepflicht ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl und wird bei verspäteter Meldung sanktioniert.
Häufige Fehlerquellen
- Fehlende oder verspätete Anmeldung bei Unternehmensgründung
- Falsche Zuordnung zur zuständigen Berufsgenossenschaft, wenn sich der Unternehmensgegenstand ändert oder erweitert
- Vergessene jährliche Lohnnachweismeldung, was zu Schätzbescheiden mit ungünstigeren Werten führen kann
- Unterschätzter Kostenfaktor in der Personalkostenplanung, da die Zahlung erst nachträglich erfolgt
Kurz zusammengefasst
Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und schützt Mitarbeitende bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – finanziert allein durch den Arbeitgeber. Für HR ist entscheidend, sich bei Gründung fristgerecht anzumelden und die jährliche Lohnnachweismeldung nicht zu versäumen, da beides sonst zu unnötigen Mehrkosten führen kann.
Verwandte Begriffe: Arbeitgeberbrutto, Sozialversicherungsbeiträge