Lohnnebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten, die einem Arbeitgeber neben dem eigentlichen Bruttogehalt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters entstehen. Sie setzen sich überwiegend aus gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben zusammen, können aber auch freiwillige Zusatzleistungen umfassen.
Für die Personalkostenplanung sind Lohnnebenkosten die entscheidende Größe, um die tatsächlichen Gesamtkosten einer Stelle realistisch einzuschätzen – reines Bruttogehalt allein reicht dafür nicht aus.
Die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Überblick
Der größte Teil der Lohnnebenkosten ergibt sich aus gesetzlichen Verpflichtungen:
| Bestandteil | Ungefährer Anteil |
|---|---|
| Arbeitgeberanteil Krankenversicherung | ca. 8,15 % |
| Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung | ca. 1,8 % |
| Arbeitgeberanteil Rentenversicherung | 9,3 % |
| Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
| Umlage U1 (Krankheit, nur bis 30 Beschäftigte) | ca. 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | ca. 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,15 % |
| Berufsgenossenschaft | branchenabhängig |
In Summe liegen die gesetzlichen Lohnnebenkosten bei den meisten Unternehmen zwischen 20 % und 25 % des Arbeitnehmerbruttos, abhängig vor allem vom individuellen Krankenkassen-Zusatzbeitrag und der branchenspezifischen Berufsgenossenschaftsumlage.
Freiwillige Lohnnebenkosten
Neben den gesetzlichen Pflichtabgaben zählen im weiteren Sinne auch freiwillige Zusatzkosten zu den Lohnnebenkosten, auch wenn sie im engeren Sinn nicht gesetzlich vorgeschrieben sind:
- Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge
- Sachbezüge und Benefits wie Firmenfitness oder Jobticket
- Weiterbildungsbudgets
- Ausstattungskosten, etwa für Arbeitsplatz oder technische Geräte
Diese Kosten variieren stark zwischen Unternehmen und lassen sich nicht pauschal beziffern, sollten bei einer vollständigen Personalkostenkalkulation jedoch mitgedacht werden.
Warum die Höhe je nach Unternehmen schwankt
Auch bei den gesetzlichen Lohnnebenkosten gibt es keine feste, einheitliche Zahl. Drei Faktoren beeinflussen die tatsächliche Höhe maßgeblich:
- Der individuelle Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse
- Die Unternehmensgröße, da die Umlage U1 nur für Betriebe bis 30 Beschäftigte gilt
- Die Branche, da sich die Berufsgenossenschaftsbeiträge nach dem branchenspezifischen Unfallrisiko richten
Ablauf bei der Kalkulation
- Ermittlung des geplanten Arbeitnehmerbruttos für eine Stelle
- Addition der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- Berücksichtigung der Umlagen U1, U2 und U3 entsprechend der Unternehmensgröße
- Einbeziehung der branchenspezifischen Berufsgenossenschaftsbeiträge
- Ergänzung geplanter freiwilliger Zusatzleistungen für eine vollständige Kostenübersicht
Relevanz für Startups und KMU
Bei der Budgetplanung neuer Stellen unterschätzen gerade junge Unternehmen häufig, wie stark die Lohnnebenkosten die tatsächlichen Personalkosten erhöhen. Wer beispielsweise fünf neue Stellen zu je 4.000 € Arbeitnehmerbrutto plant, sollte realistisch mit zusätzlichen Lohnnebenkosten von 800 bis 1.000 € pro Stelle rechnen – Geld, das im Finanzplan eingepreist sein muss.
Praxistipp: Kalkulieren Sie bei jeder neuen Stelle von Anfang an mit einem pauschalen Aufschlag von rund 25 % auf das geplante Arbeitnehmerbrutto, um die Lohnnebenkosten realistisch abzubilden. Für eine exakte Kalkulation lohnt sich anschließend der Blick auf die individuellen Faktoren wie Branche und Unternehmensgröße.
Häufige Fehlerquellen
- Kalkulation allein auf Basis des Bruttogehalts, ohne Lohnnebenkosten einzurechnen
- Übersehene Umlage-U1-Grenze, wenn ein Unternehmen über 30 Beschäftigte wächst und die Umlage entfällt
- Veraltete Berufsgenossenschaftssätze, die sich jährlich ändern können
- Fehlende Berücksichtigung freiwilliger Zusatzleistungen bei der vollständigen Personalkostenplanung
Kurz zusammengefasst
Lohnnebenkosten umfassen alle zusätzlichen Kosten neben dem Bruttogehalt, vor allem Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1 bis U3 sowie die Berufsgenossenschaft. Sie liegen bei den meisten Unternehmen zwischen 20 % und 25 % des Arbeitnehmerbruttos. Für HR und Finance zählt vor allem, diese Größe von Anfang an realistisch in die Personalkostenplanung einzubeziehen.
Verwandte Begriffe: Arbeitgeberbrutto, Sozialversicherungsbeiträge