Ein Jobticket ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Anders als ein klassischer Fahrtkostenzuschuss handelt es sich dabei um einen Sachbezug: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält kein Geld, sondern direkt die Fahrberechtigung. Das Ticket lässt sich in der Regel nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Fahrten nutzen.
Für die Lohnabrechnung ist das Jobticket vor allem wegen seiner attraktiven steuerlichen Behandlung relevant, die es von anderen Mobilitäts-Benefits deutlich abhebt.
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG
Stellt der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung, bleibt es vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Regelung gilt für Tickets im öffentlichen Personennahverkehr, ausgenommen sind lediglich Taxifahrten und der Luftverkehr.
Wichtige Einschränkung: Die Steuerfreiheit mindert die Entfernungspauschale, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter später in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Der begünstigte Betrag wird dafür gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Zwei Bereitstellungsmodelle
Als Zusatzleistung zum Gehalt
Das Ticket kommt zusätzlich zum bestehenden Gehalt hinzu. Diese Variante ist für Mitarbeitende am attraktivsten, da sie vollständig steuerfrei bleibt – kostet den Arbeitgeber aber echtes zusätzliches Budget.
Über Gehaltsumwandlung
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verzichtet auf einen entsprechenden Gehaltsanteil zugunsten des Tickets. In diesem Fall entfällt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG. Stattdessen kommt häufig eine Pauschalversteuerung mit 25 % zur Anwendung, bei der die Entfernungspauschale der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nicht gemindert wird. Die Details zu den unterschiedlichen Pauschalversteuerungsmodellen haben wir im Beitrag zum Fahrtkostenzuschuss zusammengefasst.
Das Deutschlandticket als Jobticket
Das Deutschlandticket lässt sich ebenfalls als Jobticket anbieten und kostet 2026 regulär 63 € monatlich. Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ticketpreises, gewähren viele Verkehrsverbünde zusätzlich einen Firmenrabatt von 5 % auf den Gesamtpreis. Das Ticket verbilligt sich dadurch rechnerisch auf rund 59,85 € – ein Vorteil, der sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende betrifft, da sich der Rabatt auf den gesamten Ticketpreis auswirkt.
Ablauf bei der Einführung
- Auswahl des passenden Modells: klassisches Jobticket über den lokalen Verkehrsverbund oder Deutschlandticket
- Entscheidung, ob das Ticket als Zusatzleistung oder per Gehaltsumwandlung bereitgestellt wird
- Bei Erreichen der 25-%-Zuschussgrenze: Prüfung des möglichen Firmenrabatts beim Verkehrsverbund
- Laufende korrekte Verbuchung in der Lohnabrechnung, inklusive Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung
- Information der Mitarbeitenden über die Auswirkung auf die eigene Entfernungspauschale
Relevanz für Startups und KMU
Ein Jobticket ist gerade in Städten mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehr ein wirksames und vergleichsweise kostengünstiges Benefit im Wettbewerb um Talente. Für kleinere Unternehmen ohne eigene Mobilitätsabteilung bieten spezialisierte Anbieter mittlerweile automatisierte Lösungen an, die Vertragsabschluss, Abrechnung und Verbuchung übernehmen.
Praxistipp: Prüfen Sie beim Deutschlandticket gezielt, ob Ihr Arbeitgeberanteil die 25-%-Schwelle erreicht – der zusätzliche Firmenrabatt lohnt sich häufig bereits bei geringem Mehraufwand in der Zuschussgestaltung.
Häufige Fehlerquellen
- Verwechslung mit dem klassischen Fahrtkostenzuschuss, obwohl unterschiedliche steuerliche Regeln gelten
- Fehlende Information der Mitarbeitenden über die Minderung der eigenen Entfernungspauschale
- Nicht ausgeschöpfter Firmenrabatt, wenn der Arbeitgeberanteil knapp unter der 25-%-Schwelle liegt
- Falsche Zuordnung bei Gehaltsumwandlung, wenn fälschlich von vollständiger Steuerfreiheit ausgegangen wird
Kurz zusammengefasst
Ein Jobticket ist ein steuerlich begünstigter Sachbezug für den öffentlichen Nahverkehr, der bei Gewährung zusätzlich zum Gehalt vollständig steuerfrei bleibt. Beim Deutschlandticket lohnt sich zusätzlich der Blick auf mögliche Firmenrabatte ab einem Arbeitgeberanteil von 25 %. Für HR zählt vor allem die korrekte Wahl des Bereitstellungsmodells und eine transparente Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden.
Verwandte Begriffe: Fahrtkostenzuschuss, Sachbezug