Eine DEÜV-Meldung ist eine elektronische Meldung, mit der Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, sozialversicherungsrelevante Daten von Mitarbeitenden an die zuständigen Stellen zu übermitteln. Die Abkürzung DEÜV steht für die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung, die die Grundlage für dieses Meldeverfahren bildet.
Für die Lohnabrechnung gehören DEÜV-Meldungen zu den regelmäßig wiederkehrenden Pflichtaufgaben, da sie bei praktisch jeder Veränderung eines Beschäftigungsverhältnisses ausgelöst werden.
Wer die Meldungen empfängt
DEÜV-Meldungen werden nicht direkt an einzelne Sozialversicherungsträger geschickt, sondern über die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle eingereicht. Diese leitet die Daten anschließend automatisch an Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie an die Berufsgenossenschaft weiter.
Die wichtigsten Meldearten
Anmeldung
Wird bei Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses erstattet, spätestens mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung.
Abmeldung
Erfolgt bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, etwa nach Kündigung, Vertragsende oder Renteneintritt.
Jahresmeldung
Wird einmal jährlich für alle am 31. Dezember bestehenden Beschäftigungsverhältnisse abgegeben und fasst die im Kalenderjahr erzielten Entgelte zusammen.
Unterbrechungsmeldung
Wird fällig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis zwar formal fortbesteht, aber unterbrochen wird – etwa bei längerer Elternzeit oder unbezahltem Sonderurlaub.
Sofortmeldung
Für bestimmte Branchen mit erhöhtem Risiko der Schwarzarbeit (z.B. Baugewerbe, Gastronomie, Speditionen) muss eine Meldung bereits vor Beschäftigungsbeginn erfolgen – nicht erst nachträglich wie bei der regulären Anmeldung.
Fristen im Überblick
| Meldeart | Frist |
|---|---|
| Anmeldung | Mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
| Abmeldung | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung |
| Jahresmeldung | Bis 15. Februar des Folgejahres |
| Sofortmeldung | Vor Beschäftigungsbeginn (nur meldepflichtige Branchen) |
Ablauf in der Praxis
- Ereignis tritt ein (Einstellung, Kündigung, Jahreswechsel, Unterbrechung)
- Ermittlung der erforderlichen Meldeart und der relevanten Daten
- Elektronische Übermittlung über ein zugelassenes Ausfüll- oder Abrechnungsprogramm
- Weiterleitung durch die Krankenkasse an die übrigen Sozialversicherungsträger
- Aufbewahrung der Meldebestätigung für die eigenen Unterlagen
Relevanz für Startups und KMU
Gerade bei häufigen Personalveränderungen – etwa in Wachstumsphasen mit vielen Neueinstellungen – ist ein zuverlässiger Prozess zur fristgerechten Meldung wichtig. Versäumte oder fehlerhafte DEÜV-Meldungen fallen oft erst bei einer späteren Betriebsprüfung auf, wenn Korrekturen deutlich aufwendiger sind als eine rechtzeitige, korrekte Erstmeldung.
Praxistipp: Moderne Lohnabrechnungssoftware erstellt und versendet DEÜV-Meldungen in der Regel automatisch bei entsprechenden Ereignissen – dennoch lohnt sich eine stichprobenartige Kontrolle, insbesondere bei Sonderfällen wie Elternzeit oder Sofortmeldepflicht.
Häufige Fehlerquellen
- Versäumte Sofortmeldung in meldepflichtigen Branchen vor Beschäftigungsbeginn
- Fehlende Unterbrechungsmeldung bei längerer Abwesenheit, etwa Elternzeit
- Fehlerhafte Versicherungsnummern oder Stammdaten, die zu Rückfragen der Krankenkasse führen
- Verpasste Jahresmeldung, die zu Bußgeldern führen kann
Kurz zusammengefasst
Die DEÜV-Meldung ist die elektronische Meldung, mit der Arbeitgeber sozialversicherungsrelevante Ereignisse wie Ein- und Austritte, Jahresabschlüsse oder Unterbrechungen an die Sozialversicherungsträger übermitteln. Für HR ist ein verlässlicher, meist softwaregestützter Prozess entscheidend, um Fristen einzuhalten und Fehler bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Sozialversicherungsbeiträge, Beitragsbemessungsgrenze